www.garantie-fuer-reifen.de



Reifen-Garantie • Download KontaktImpressum

   
   
 

Die „Garantie-fuer-Reifen.de“

Wenn Sie einen neuen Reifen bei einem Fachhändler gekauft haben, der die „Garantie-fuer-Reifen.de“ führt und dieser Reifen beschädigt wird, weil

Nägel oder andere spitze Gegenstände eingefahren wurden

oder

dritte Personen den Reifen mutwillig beschädigt haben (Vandalismus),

hilft Ihnen die „Garantie-fuer-Reifen.de“!


1. Was muss ich im Falle eines Schadens tun?
Wenn ein bei dem Fachhändler, der die „Garantie-fuer-Reifen.de“ führt, neu gekaufter Reifen durch Einfahren von Nägeln oder anderen spitzen Gegenständen oder durch die mutwillige, vorsätzliche Beschädigung durch Dritte beschädigt wird, muss ich unverzüglich „Garantie-fuer-Reifen.de“ oder die Verkaufsstelle des Fachhändlers kontaktieren und die Beschädigung melden. Ich muss den beschädigten Reifen und die Rechnung über den Kauf mit dem Aufkleber der „Garantie-fuer-Reifen.de“ dort vorlegen.

Wenn der Reifen durch Vandalismus beschädigt wurde, muss ich dies zuvor der Polizei melden und die Bestätigung der Anzeigenaufnahme ebenfalls meinem Fachhändler vorlegen.

Mit dem entsprechenden Kundenbetreuer bei „Garantie-fuer-Reifen.de“ oder dem Fachhändler muss ich das „Garantie-fuer-Reifen.de“-Schadensformular ausfüllen und den Inhalt durch meine Unterschrift bestätigen.


2. Welche Leistung erhalte ich im Rahmen „Garantie-fuer-Reifen.de“ im Schadensfall (siehe Ziffer 1)?

Ich erhalte beim Kauf eines gleichwertigen Ersatzreifens eine Gutschrift oder einen Preisnachlass, dessen Höhe sich, wie nachstehend beschrieben, nach dem Abnutzungsgrad (Profiltiefe des beschädigten Reifens) richtet.

Der Nachlass beträgt:

bei einer Restprofiltiefe in mm
3-3,9
4-4,9
5-5,9
6-6,9
7-7,9
ab 8
Ersatzanspruch bei Pkw-Reifen
10%
20%
40%
60%
80%
100%

des Kaufpreises vom ursprünglichen Nettobetrag des Reifens zzgl. MwSt.

3. Was mache ich, wenn weder eine „Garantie-fuer-Reifen.de“-Geschäftsstelle noch ein „Garantie-fuer-Reifen.de“-Vertragspartner im näheren Umkreis (max. 25 km) erreichbar ist?
Ich kann mich in diesem Fall mit der „Garantie-fuer-Reifen.de“-Hotline unter der Service-Nr. 0 26 84 / 95 71 96 09 in Verbindung setzen und den Schaden schon mal telefonisch melden. Die Mitarbeiter der „Garantie-fuer-Reifen.de“-Hotline nehmen den Schadensfall auf und erklären mir, wie ich weiter verfahren soll.

Ich muss in diesem Fall sicherstellen, dass der beschädigte Reifen später bei „Garantie-fuer-Reifen.de“ unter dem „Garantie-fuer-Reifen.de“-Vertragspartner eingeht.

 

Auf Wunsch wird die „Garantie-fuer-Reifen.de“-Hotline veranlassen, dass mir innerhalb der Länder der Europäischen Union ein gleichwertiger Ersatzreifen binnen 24 Std. zu einer von mir zu benennenden Montagestelle angeliefert wird. Die Anlieferung erfolgt per Nachnahme. Ich muss den Preis für den Reifen und den Transport zahlen. Wenn ich die Hotline unverzüglich nach der Beschädigung unterrichtet habe und den beschädigten Reifen nach meiner Rückkehr „Garantie-fuer-Reifen.de“ oder einem „Garantie-fuer-Reifen.de“-Vertragspartner mit der
Rechnung über den Kauf des beschädigten Reifens und dem „Garantie-fuer-Reifen.de“- Garantieaufkleber vorlege, erhalte ich nach der Ausfüllung und Unterzeichnung des „Garantie-fuer-Reifen.de“-Schadensformulars den unter Ziffer 2. beschriebenen Preisnachlass ausgezahlt, wenn die Voraussetzungen gem. Ziffer 1. und 2. vorliegen.

4. Wie lange gilt die „Garantie-fuer-Reifen.de“?
Die „Garantie-fuer-Reifen.de“ gilt volle 2 Jahre ab dem Kaufdatum des Reifens.

5. Was kostet die „Garantie-fuer-Reifen.de“?
Beim Kauf eines Neureifens kann ich den Schutz der „Garantie-fuer-Reifen.de“ erwerben. Den Preis für die „Garantie-fuer-Reifen.de“ nennt Ihnen gerne Ihr persönlicher Fachhändler.

6. Wo kann ich mich weiter über die „Garantie-fuer-Reifen.de“ informieren?
Die „Garantie-fuer-Reifen.de“-Schadenshotline, alle Geschäftsstellen von „Garantie-fuer-Reifen.de“ und alle entsprechenden Vertragspartner geben mir gerne weitere Informationen.