Die „Garantie-fuer-Reifen.de“
Wenn Sie einen neuen Reifen bei einem Fachhändler gekauft haben,
der die „Garantie-fuer-Reifen.de“ führt und dieser Reifen
beschädigt wird, weil
• Nägel oder andere spitze
Gegenstände eingefahren wurden
oder
• dritte Personen den Reifen mutwillig
beschädigt
haben (Vandalismus),
hilft Ihnen die „Garantie-fuer-Reifen.de“!
1. Was muss ich im Falle eines Schadens tun?
Wenn ein bei dem Fachhändler, der die „Garantie-fuer-Reifen.de“ führt,
neu gekaufter Reifen durch Einfahren von Nägeln oder anderen spitzen
Gegenständen oder durch die mutwillige, vorsätzliche Beschädigung
durch Dritte beschädigt wird, muss ich unverzüglich „Garantie-fuer-Reifen.de“ oder
die Verkaufsstelle des Fachhändlers kontaktieren und die Beschädigung
melden. Ich muss den beschädigten Reifen und die Rechnung über
den Kauf mit dem Aufkleber der „Garantie-fuer-Reifen.de“ dort
vorlegen.
Wenn der Reifen durch Vandalismus beschädigt wurde, muss ich dies
zuvor der Polizei melden und die Bestätigung der Anzeigenaufnahme
ebenfalls meinem Fachhändler vorlegen.
Mit dem entsprechenden Kundenbetreuer bei „Garantie-fuer-Reifen.de“ oder
dem Fachhändler muss ich das „Garantie-fuer-Reifen.de“-Schadensformular
ausfüllen und den Inhalt durch meine Unterschrift bestätigen.
2. Welche Leistung erhalte ich im Rahmen „Garantie-fuer-Reifen.de“ im
Schadensfall (siehe Ziffer 1)?
Ich erhalte beim Kauf eines gleichwertigen Ersatzreifens eine Gutschrift
oder einen Preisnachlass, dessen Höhe sich, wie nachstehend beschrieben,
nach dem Abnutzungsgrad (Profiltiefe des beschädigten Reifens) richtet.
Der Nachlass beträgt:
| bei einer Restprofiltiefe in mm |
3-3,9 |
4-4,9 |
5-5,9 |
6-6,9 |
7-7,9 |
ab 8 |
| Ersatzanspruch bei Pkw-Reifen |
10% |
20% |
40% |
60% |
80% |
100% |
des Kaufpreises vom ursprünglichen Nettobetrag des
Reifens zzgl. MwSt.
3. Was mache ich, wenn weder eine „Garantie-fuer-Reifen.de“-Geschäftsstelle
noch ein „Garantie-fuer-Reifen.de“-Vertragspartner im näheren
Umkreis (max. 25 km) erreichbar ist?
Ich kann mich in diesem Fall mit der „Garantie-fuer-Reifen.de“-Hotline
unter der Service-Nr. 0 26 84 / 95 71 96 09 in Verbindung setzen und den Schaden
schon mal telefonisch melden. Die Mitarbeiter der „Garantie-fuer-Reifen.de“-Hotline
nehmen den Schadensfall auf und erklären mir, wie ich weiter verfahren soll.
Ich muss in diesem Fall sicherstellen, dass der beschädigte
Reifen später bei „Garantie-fuer-Reifen.de“ unter dem „Garantie-fuer-Reifen.de“-Vertragspartner
eingeht. |
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Auf Wunsch wird die „Garantie-fuer-Reifen.de“-Hotline
veranlassen, dass mir innerhalb der Länder der Europäischen
Union ein gleichwertiger Ersatzreifen binnen 24 Std. zu einer von mir
zu benennenden Montagestelle angeliefert wird. Die Anlieferung erfolgt
per Nachnahme. Ich muss den Preis für den Reifen und den Transport
zahlen. Wenn ich die Hotline unverzüglich nach der Beschädigung
unterrichtet habe und den beschädigten Reifen nach meiner Rückkehr „Garantie-fuer-Reifen.de“ oder
einem „Garantie-fuer-Reifen.de“-Vertragspartner mit der
Rechnung über den Kauf des beschädigten Reifens und dem „Garantie-fuer-Reifen.de“-
Garantieaufkleber vorlege, erhalte ich nach der Ausfüllung und
Unterzeichnung des „Garantie-fuer-Reifen.de“-Schadensformulars
den unter Ziffer 2. beschriebenen Preisnachlass ausgezahlt, wenn die
Voraussetzungen gem. Ziffer 1. und 2. vorliegen. |
4. Wie lange gilt die „Garantie-fuer-Reifen.de“?
Die „Garantie-fuer-Reifen.de“ gilt volle 2 Jahre ab dem Kaufdatum
des Reifens.
5. Was kostet die „Garantie-fuer-Reifen.de“?
Beim Kauf eines Neureifens kann ich den Schutz der „Garantie-fuer-Reifen.de“ erwerben.
Den Preis für die „Garantie-fuer-Reifen.de“ nennt Ihnen
gerne Ihr persönlicher Fachhändler.
6. Wo kann ich mich weiter über die „Garantie-fuer-Reifen.de“ informieren?
Die „Garantie-fuer-Reifen.de“-Schadenshotline, alle Geschäftsstellen
von „Garantie-fuer-Reifen.de“ und alle entsprechenden Vertragspartner
geben mir gerne weitere Informationen.
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